Rechtsgebiete:
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Rechtsgebiete:
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Sandra Mihatsch
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Kanzlei Essen:
Goethestraße 89
45130 Essen
Telefon: | +49 (0)201 - 45 86 89 92 |
---|---|
Telefax: | +49 (0)201 - 45 86 92 10 |
Mobil: | 0173 - 52 470 53 |
E-Mail: kanzlei@sandra-mihatsch.de
Kanzlei Bochum:
Universitätsstraße 60
Im Exzenterhaus
44789 Bochum
Telefon: | +49 (0) 234 - 33 51 50 |
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Als Fachanwältin für Medizinrecht zählen entsprechend das Medizinrecht und das Arzthaftungsrecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei. Hierbei geht es insbesondere um die Prüfung von Behandlungsfehlern, Aufklärungsfehlern oder auch Dokumentationsfehlern und die Durchsetzung von Ansprüchen bei unterbliebener Aufklärung. Da oftmals mit schwerwiegenden Folgen solcher Fehlverhalten zu rechnen ist, legt Rechtsanwältin Mihatsch viel Wert auf gewissenhafte Prüfung ihrer Fälle und das Nachweisen von Behandlungsfehlern, damit Patienten, die durch einen solchen ärztlichen Kunstfehler u.U. erwerbsunfähig geworden sind, auch zu ihrem Recht kommen.
Aufgrund der komplexen Struktur, die sich aus juristischen und medizinrechtlichen Inhalten zusammensetzt, werden die Bereiche Medizinrecht und Arzthaftung für Laien sehr schnell unüberschaubar, sodass es wesentlich schwieriger ist, Schadensersatzansprüche durchgesetzt zu bekommen. Daher ist die Unterstützung durch eine Fachanwältin für Medizinrecht praktisch unerlässlich, ansonsten besteht die Gefahr, dass beispielsweise trotz offensichtlichen "Ärztepfuschs" keine Schmerzensgelder gezahlt werden.
Das Arzthaftungsrecht stellt eine der vielen Unterkategorien des sehr umfangreichen Medizinrechts dar und befasst sich insbesondere mit den Entscheidungen und Handlungen von Ärzten, sowie den möglichen daraus resultierenden Folgen, die sich leider oft als nachteilig für die behandelten Patienten herausgestellt haben. Viele solcher Behandlungsfehler wären vermeidbar gewesen.
Wenn Ärzte beispielsweise vorsätzlich nur unvollständige Informationen weitergeben, also ihrer Aufklärungspflicht nicht nachkommen und damit einhergehend auch wissentlich eine fehlerhafte Dokumentation über die gesamte Behandlung führen, entstehen bereits erste Angriffspunkte und ggf. die Basis für eine Klage.
Genau ab hier beginnt dann die Arbeit von Rechtsanwältin Mihatsch, da sie als Fachanwältin für Medizinrecht das nötige Wissen hat, zu entscheiden, ob im vorliegenden Fall der medizinische Standard eingehalten oder unterschritten wurde. Da es insbesondere im Bereich der Arzthaftung schwierig ist, Schadensersatzansprüche (vor allem Schmerzensgeld) geltend zu machen, ist die Unterstützung von einer Spezialistin auf diesem Rechtsgebiet unbedingt von Nöten!
Der Begriff Schadensersatz ist in vielen Rechtsgebieten anzutreffen, aber besonders im Arzthaftungsrecht bzw. Medizinrecht vertreten, da sich in den vergangenen Jahren die Fälle von Behandlungsfehlern gehäuft haben. Ein solcher Ersatzanspruch gilt in erster Linie als Ausgleichsfunktion für Geschädigte (hier speziell Patienten) für erlittenen Schaden und soll darüber hinaus auch eine präventive Wirkung haben, um durch Androhung von Ersatzpflichten zukünftig ein sorgfältigeres Vorgehen (hier bei Behandlungen) zu erzielen.
Der Schadensersatz findet zumeist als Zahlung von Schmerzensgeld statt. Ob Anspruch auf Schmerzensgelder bestehen und wie hoch diese ausfallen, muss im Einzelfall geklärt werden und da das Gebiet der Arzthaftung für Laien in der Regel eine zu komplexe Materie bildet, ist juristischer Rat bei Rechtsanwältin Mihatsch empfehlenswert.