Sandra Mihatsch
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht

 

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Betriebsverfassungsrecht Essen & Bochum

Das Betriebsverfassungsrecht gehört zum kollektiven Arbeitsrecht, ist eng mit selbigem verknüpft und regelt die betriebliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Durch das Betriebsverfassungsrecht soll insbesondere sichergestellt werden, dass Betriebsräte gewählt und über sie auf die meisten Entscheidungen im Betrieb und im Unternehmen in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Einfluss genommen werden kann. Mit Hilfe dieser Beteiligungsrechte sollen Schutz der Belegschaft, die Achtung des Arbeitnehmers, sowie seine Würde und Persönlichkeitsentfaltung gewährleistet werden.

Im Betriebsverfassungsrecht kann Rechtsanwältin Mihatsch, durch viel gesammelte Erfahrung und regelmäßiger Schulungen als Dozentin, umfangreiches Wissen vorweisen. Hierbei geht sie insbesondere auf die Interessen von Arbeitnehmern und Betriebsräten ein und hilft dabei, dass diese in personellen, sozialen oder wirtschaftlichen Angelegenheiten die Chance bekommen, betriebliche Entscheidungen durch Mitbestimmung maßgeblich zu beeinflussen.

Des Weiteren kann Rechtsanwältin Mihatsch tätig werden, wenn es um Mitbestimmungsfragen bei Einstellungen oder Kündigungen, sowie um soziale Angelegenheiten wie Urlaubsregelung oder Gestaltung von Dienstplänen geht. Falls darüber hinaus Entlassungen (u.U. massenhaft) und / oder Betriebsschließungen anfallen, kann Rechtsanwältin Mihatsch bei Regelungen über Interessenausgleiche und Sozialpläne helfen.

Rechtsanwältin Betriebsverfassungsrecht - Beratung von Betriebsräten

Rechtsanwältin Mihatsch kann bei allen auftauchenden Problemen, die aus dem Betriebsverfassungsrecht resultieren, Betriebsräte ausführlich beraten. So kann sie beispielsweise Unterstützung bei der Durchführung einer Betriebsratswahl anbieten, falls es Schwierigkeiten gibt, an die Adressenlisten der Arbeitnehmer zu gelangen.

Des Weiteren kann Rechtsanwältin Mihatsch tätig werden, wenn es um Mitbestimmungsfragen bei Einstellungen oder Kündigungen, sowie um soziale Angelegenheiten wie Urlaubsregelung oder Gestaltung von Dienstplänen geht. Falls ein Betrieb aufgrund wirtschaftlicher Probleme gezwungen ist, massive betriebliche Änderungen und schlimmstenfalls massenhafte Entlassungen vorzunehmen, kann Rechtsanwältin Mihatsch Betriebsräte dabei unterstützen, betroffene Mitarbeiter durch Interessenausgleich wenn möglich zu schützen, oder zumindest mit Hilfe eines Sozialplans die "Schäden" einzudämmen.

Betriebsverfassungsrecht - Sozialplan

Ein Sozialplan ist eine zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geschlossene Vereinbarung. Mit Hilfe dieses Sozialplans sollen Arbeitnehmern bei Betriebsänderungen, was oftmals den Verlust von Arbeitsplätzen bedeutet, Entschädigungen geleistet werden. Für ältere Arbeitnehmer gelten oft noch separate Regelungen. Der Sozialplan beschreibt im Detail Art und Ausmaß der Entschädigungen.

Existieren bereits Regelungen über den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile im Tarifvertrag, können die Regelungen des Sozialplans dennoch wirksam werden. Sozialpläne sind, im Gegensatz zu einem Interessenausgleich, über die Einigungsstelle grundsätzlich erzwingbar.

Betriebsverfassungsrecht - Interessenausgleich

Als Interessenausgleich ist das Einvernehmen zwischen Unternehmer und Betriebsrat zu verstehen, das im Detail Art und Ausmaß der geplanten Betriebsänderungen beschreibt. Solche Änderungen können in Form von Rationalisierungen, Reorganisationen oder auch Stilllegung von Betrieben sein und haben in der Regel eine schlechte Auswirkung auf die Belegschaft bzw. Teile davon.

Der Interessenausgleich soll dann betroffene Personen schützen. Im Extremfall kann er dazu genutzt werden, den Unternehmer von der Unterlassung der Betriebsänderung zu überzeugen. Der Interessenausgleich muss in schriftlicher Form vorliegen und ist sowohl vom Unternehmer, als auch vom Betriebsrat zu unterschreiben, um rechtskräftig zu sein.