Rechtsgebiete:
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Rechtsgebiete:
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Auch Arbeitsvertrag genannt. Der Anstellungsvertrag ist nach deutschem Recht die Basis eines Arbeitsverhältnisses und beinhaltet Regelungen, Vereinbarungen und geforderte Leistungen. Der Unterschied zwischen einem Arbeitsverhältnis auf der Basis eines solchen Vertrages und einem freien Dienstverhältnis besteht darin, dass, dass er von der persönlichen Abhängigkeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gekennzeichnet ist.