Rechtsgebiete:
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Rechtsgebiete:
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Eine außerordentliche Kündigung ist eine einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne die Einhaltung der Kündigungsfrist, daher wird die außerordentliche Kündigung auch mit dem Begriff fristlose Kündigung gleichgesetzt. Zur Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung bedarf es eines besondern Umstands, der es dem Kündigenden unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der gesetzlichen Kündigungsfrist oder dem vertraglich festgehaltenen Beendigungszeitpunkt fortzuführen. Mit zu den wichtigsten anerkannten Gründen zählen z.B. schwere Beleidigung, Arbeitsverweigerung oder Diebstahl von Betriebseigentum.