Rechtsgebiete:
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Rechtsgebiete:
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Ärzte sind dazu verpflichtet, sämtliche Befunde, therapeutische Maßnahmen und Behandlungen schriftlich zu dokumentieren und in der Krankenakte festzuhalten. Darüber hinaus gehören auch weitere Dokumente wie Laborergebnisse, Röntgenbilder o.Ä. hier her. Sinn dieser Krankenakte ist insbesondere, dass ein nachbehandlnder Arzt in der Lage ist, eine Behandlung fortzusetzen. Bei rechtlichen Verfahren gilt die Krankenakte als Beweismittel und kann einen behandelnden Arzt be- oder entlasten. Bei Dokumentationsfehlern - beispielsweise in Form von Nichtdokumentation oder einer nur lückenhaften Dokumentation - muss der Arzt beweisen, dass er einen Patienten richtig behandelt hat. Falls die Dokumentation jedoch ordnungsgemäß ist, muss der Patient eine Fehlbehandlung des Arztes beweisen.