Rechtsgebiete:
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Rechtsgebiete:
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Gemeinschaftspraxis klingt dem Begriff Praxisgemeinschaft sehr ähnlich, sollte aber nicht mit diesem verwechselt werden. Bei einer Gemeinschaftspraxis handelt es sich um eine Kooperation mehrerer Ärzte, die ihre Tätigkeit in denselben Praxisräumen ausführen, Zugriff auf gemeinsames Personal haben und Patientenkarteien sowie Rechnungen gemeinsam führen. Die kooperierenden Ärzte sind dabei vom gleichen oder zumindest von ähnlichen Fachgebieten.