Urlaubsanspruch

Mit Urlaub ist die Freistellung des Arbeitnehmers von der Erbringung der Arbeitsleistung innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu Erholungszwecken, aber unter Fortzahlung der Vergütung, gemeint. Die arbeitsfreie Zeit soll der Erhaltung und Wiederauffrischung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers dienen. Jedem Arbeitnehmer stehen in Deutschland gesetzlich festgelegt mindestens 24 Werktage Urlaub pro Kalenderjahr zu. Als Werktage gelten alle Tage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen. Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub beim Arbeitgeber beantragen, wobei dieser dann die Möglichkeit hat, selbigen zu gewähren oder ihn - sofern es aus betrieblichen Gründen nötig ist - abzulehnen. Dennoch ist der Arbeitgeber verpflichtet seinen Arbeitnehmern mindestens 12 Werktage zusammenhängenden Urlaub pro Kalenderjahr zu gewähren. Darüber hinaus sind für Jugendliche und Schwerbehinderte zusätzliche Werktage zur Freistellung der Arbeit (Zusatzurlaub) gesetzlich vorgeschrieben.