Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht kann ein Erklärender eine oder auch mehrere Personen bevollmächtigen, Willenserklärungen in seinem Namen abzugeben, sobald er durch entsprechende Erkrankung und damit verbundenem Verlust seiner Geschäftsfähigkeit nicht mehr im Stande ist eigenmächtig zu handeln. Die Vorsorgevollmacht ist daher von der Patientenverfügung zu unterscheiden. Es ist durchaus möglich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kombiniert zu verfassen.