Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund einer Verschiebung der Mittellienie der Zähne im Ober- und Unterkiefer
Das OLG Naumburg sprach einer Patientin 1000 Euro Schmerzensgeld zu, weil es infolge eines Behandlungsfehlers des Kieferorthopäden zu einer Verschiebung der Mittellienie der Zähne im Ober- und Unterkiefer gekommen ist.
Das Gericht nahm eine erhebliche Beeinträchtigung des Aussehens des Klägerin an und sieht die Grenze bei erheblichen ästhetischen Beeinträchtigungen zur gesundheitlichen Beeinträchtigung überschritten. Insbesondere sieht das Gericht das Aussehen einer Person nicht als unwesentlich, sondern bedeutend für den privaten und beruflichen Lebensbereich an.
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil OLG Naumburg 1 U 27 09 vom 25.06.2009